Rechtsprechung
   LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35312
LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21 (https://dejure.org/2021,35312)
LG Kiel, Entscheidung vom 02.08.2021 - 10 Qs 45/21 (https://dejure.org/2021,35312)
LG Kiel, Entscheidung vom 02. August 2021 - 10 Qs 45/21 (https://dejure.org/2021,35312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Akteneinsicht Nebenkläger - Wann ist der Untersuchungszweck gefährdet?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    Denn zum einen ist die Einhaltung einer solchen Versicherung nicht mit der erforderlichen Sicherheit kontrollierbar (vgl. dazu und zum folgenden OLG Hamburg, Beschl. v. 24. Oktober 2014, NStZ 2015, 105).
  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    Und zum anderen ist eine solche Versicherung auch nicht durchsetzbar (vgl. dazu OLG Braunschweig, Beschl. v. 3. Dezember 2015, NStZ 2016, 629).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    Diese Gefahr ist umso größer einzuschätzen, als es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht geboten ist, im späteren Urteil eine etwaige Kenntnis des Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten im Zusammenhang mit der Aussageanalyse zu erörtern, sondern nur dann, wenn Hinweise auf eine konkrete Falschaussagemotivation des Nebenklägers oder Besonderheiten in seiner Aussage dazu Anlass geben (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2016, NStZ 2016, 367).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    Der Umstand, dass der Angeschuldigte keine eigenen Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt, steht der Annahme einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nicht entgegen (vgl. BGH v. 06.12.2012, NStZ 2013, 180).
  • OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18

    Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    Vielmehr besteht durchaus auch die Gefahr, dass das Gericht es unterlässt, sich näher mit einer möglichen Verursachung der Aussagekonstanz allein durch vorherige Akteneinsicht auseinanderzusetzen, und auf dieser Grundlage zu Unrecht zu einem Schuldspruch gelangt (vgl. dazu und zum folgenden OLG Hamburg, Beschl. v. 23. Oktober 2018, BeckRS 2018, 28084).
  • OLG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gefährdung des Untersuchungszwecks durch

    Auszug aus LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21
    In einer solchen Verfahrenskonstellation ist - ebenso wie in der Beweiskonstellation von Aussagegegen-Aussage - regelmäßig das durch § 406e Abs. 2 S. 2 StPO eingeräumte Ermessen dahingehend auf Null reduziert, dass die beantragte Akteneinsicht zu versagen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 21. März 2016, BeckRS 2016, 7544).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht